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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Stand: 7. Februar 2022

 

Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Swiss Shooting Academy GmbH und ihren Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Swiss Shooting Academy GmbH. Durch den Buchungsabschluss werden Geltung und Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

1. Allgemeines

Die Swiss Shooting Academy GmbH erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich des sportlichen Schiessens. Insbesondere veranstaltet die Swiss Shooting Academy GmbH Schiesskurse, Ausbildungen, Trainings sowie Events und Fachveranstaltungen mit Bezug zum Schiesssport. 
 

Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Personen, welche zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen berechtigt sind im Sinne des Waffengesetzes und keine anderweitigen Umstände der Waffenhandhabung entgegenstehen.   
 

Als Kunde wird jede natürliche Person bzw. Mitglied einer Organisation oder Behörde bezeichnet, welche mit der Swiss Shooting Academy GmbH in einer vertraglichen Beziehung steht.


2. Informationen auf dieser Webseite

Die Swiss Shooting Academy GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich zu publizieren. Jedoch bleiben Preis- und Angebotsänderungen vorbehalten. 
 

3. Preise

Die Preisangaben der Swiss Shooting Academy GmbH beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF).
 

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Swiss Shooting Academy GmbH Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. Bestätigte Buchungen sind von allfälligen Preisänderungen nicht betroffen. Bei unbestätigten Buchungen steht dem Kunden das Recht zu, seine Offerte nach Bekanntgabe der geänderten Preise zurückzuziehen. 
 

4. Vertragsschluss

Sämtliche Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Swiss Shooting Academy GmbH Kurse und/oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit der Buchung über das online Anmeldungstool gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss nach Massgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. 
 

Die Swiss Shooting Academy GmbH behält sich das Recht vor im Rahmen der Vertragsautonomie, Personen ohne Angaben von Gründen von ihrem Angebot auszuschliessen. 
 

5. Zahlungsmodalitäten

Nach der erfolgten Anmeldung wird dem Kunden eine Kursbestätigung, welche gleichzeitig als Einzahlungsschein dient zugestellt. Der dort aufgeführte Zahlungstermin von 10 Tagen ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Die Bezahlung hat per Banküberweisung nach Buchung des Kurses zu erfolgen. Die  Kursteilnahme gilt erst als bestätigt nach Eingang der vollständigen Zahlung des Kursgeldes. Nach dem erfolgten Zahlungseingang wird dem Kunden eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
 

6. Registrierung

Die Kundenregistrierung dient der erstmaligen Identifikation sowie der Abklärung, ob der Kunde nach geltendem Waffenrecht berechtigt ist, eine Feuerwaffe zu benutzen mithin keine Hinderungsgründe im Sinne des Waffengesetzes bestehen. Für die Registrierung wird ein Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate, bzw. Waffenerwerbsschein, nicht älter als zwei Jahre, oder eine andere gültige Bewilligung (Dienstausweis, Waffentragschein, Jagdschein etc.) benötigt. Die Identifikation hat anhand eines amtlichen Ausweises (ID, Pass) zu erfolgen. 


7. Nicht zum Schiessbetrieb zugelassene Personen

Gemäss Art. 7 Abs. 1 WG i.V.m Art. 12 Abs. 1 WV ist den Staatsangehörigen von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien das Schiessen mit Waffen verboten, ausser sie können eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung vorweisen.
 

In der Schweiz vorläufig aufgenommen Personen (Ausweis F) sind nicht zum Schiessbetrieb zugelassen. 
 

An der Teilnahme sind ebenfalls Personen ausgeschlossen, bei denen Hinderungsgründe i.S.v. Art. 8 Abs. 2 WG bestehen insbesondere, wenn die Person Grund zur Annahme gibt, dass sie sich selbst oder andere gefährden könnte oder diese umfassend verbeiständet ist. 
 

Weist ein Kunde zwei oder mehr Einträge (Vergehen/Verbrechen) im Strafregisterauszug (Privatauszug) auf, oder einen Eintrag, welcher Ausdruck einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Gesinnung ist, ist dieser nicht zum Schiessbetrieb zugelassen.
 

8. Sorgfaltspflichten

8.1. Sämtliche Feuerwaffen sind jederzeit mit der gebührenden Vorsicht zu gebrauchen. 

 

8.2. Insbesondere sind die vier Sicherheitsvorschriften zu beachten:

  • Jede Waffe ist als geladen zu betrachten

  • Die Waffe nie auf ein Ziel richten, das man nicht treffen will

  • Der Finger berührt den Abzug erst unmittelbar vor einer gewollten Schussabgabe

  • Sich seines Ziels und was sich dahinter befindet sicher sein

 

8.3. Es besteht eine allgemeine Pflicht zur Vermeidung von Unfällen und der gegenseitigen Rücksichtnahme auf andere Kursteilnehmer.

 

8.4. In den ausgewiesenen Bereichen muss zwingend ein Gehörschutz getragen werden. Auf angemessene Kleidung insbesondere auf festes bzw. geschlossenes Schuhwerk ist zu achten.
 

8.5. Den Anweisungen der Kursaufsicht ist stets Folge zu leisten.

 

8.6. Innerhalb der Räumlichkeiten sind sämtliche Waffen mit entferntem Magazin resp. ausgeschwenkter Trommel bzw. offenem Verschluss zu transportieren, sofern vorhanden ist eine Chamber-Flag zu verwenden. Die Waffen dürfen nur im ausgewiesenen Schiessbereich geladen werden. 

 

8.7. Bei der Rückgabe von Leihwaffen ist darauf zu achten, dass diese entladen bzw. die Chamber-Flags eingesetzt sind.

 

8.8. Ist kein aktueller Strafregisterauszug oder eine andere waffenrechtliche Bewilligung (Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligungen etc.) hinterlegt, dürfen Munition bzw. Munitionsbestandteile nicht aus der Anlage entfernt werden, diese sind der Kursleitung zurückzugeben. Die abgegebene Munition wird nicht aufbewahrt.   

 

8.9. Möchte der Kunde ein ihm unbekanntes Waffensystem verwenden oder ausleihen (Leihwaffe) hat er dies der Kursleitung vorgängig zu melden und sich an der entsprechenden Waffe instruieren zu lassen. 

 

8.10. Liegt eine Störung der Leihwaffe vor ist die Kursleitung zu benachrichtigen.

 

8.11. Es dürfen nur nach dem geltenden Waffengesetz erlaubte bzw. dem Kunden bewilligte Waffen bzw. Waffenzubehör verwendet werden. 

 

8.12. Das Schiessen mit Serie-Feuer-Waffen ist nur nach vorgängiger Anmeldung und unter Vorlage einer entsprechenden kantonalen Ausnahmebewilligung in der Dynamic-Range Spreitenbach gestattet.

 

8.13. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist sowohl für Kurz- wie auch Langwaffen strengstens verboten (Brand/Explosionsgefahr). 

 

8.14. Die Verwendung mit Schwarzpulver geladener Munition ist untersagt. 

 

8.15. Das Schiessen mit Vorderlader-Waffen ist nicht gestattet. 

 

8.16. Die Verwendung von Zielscheiben, welche konkrete Abbildungen von Menschen beinhalten sind untersagt. 

 

8.17. Die Verwendung von selbst geladener Munition ist nur in Absprache mit der Kursleitung zulässig. Die Verwendung der entsprechenden Munition erfolgt auf eigene Gefahr. 

 

8.18. Bei der Zugscheibenanlage dürfen nur Flintenlaufgeschosse verwendet werden. Buck-Shot resp. Vogelschrot darf nur in Absprache mit der Kursleitung in der Dynamic-Range verwendet werden. 

 

8.19. Das maximal zugelassene Kaliber ist .50 BMG, dieses darf nur in der Dynamic-Range geschossen werden.

 

8.20. Bei der Benutzung der Zugscheibenanlage ist das Ziehen aus dem Holster bei der gebotenen Vorsicht gestattet. Die Waffe darf dabei nur zum Boden bzw. nach vorne gerichtet werden.

 

8.21. Schnellfeuer (kein Serie-Feuer) ist bei der gebotenen Vorsicht gestattet.

8.22. Bei Beschädigung der Raumschiessanlage (Boden-, Wand- oder Deckentreffer bzw. Treffer der Zugscheibenanlage) ist eine pauschale Reparaturentschädigung in Höhe von CHF 100.00 pro Treffer geschuldet. Wurde die Beschädigung vorsätzlich herbeigeführt ist zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 200.00 pro Treffer geschuldet. Jede zerstörte Klammerhalterung wird mit CHF 20.00 für Material- und Wartungsaufwand in Rechnung gestellt.

 

8.23. Es ist untersagt an den Leihwaffen technische Veränderungen vorzunehmen oder selbst geladene Munition zu verwenden.

 

8.24. Vor und während des Schiessens ist der Konsum von Alkohol untersagt. Der Kunde hat dafür Gewähr zu bieten, dass er sich nicht in einen Zustand versetzt oder befindet, welcher einer sichern Benutzung von Feuerwaffen entgegensteht. 

 

8.25. Entstehen während des Kurses Beeinträchtigungen, welche der sicheren Absolvierung entgegenstehen, hat der Kunde dies unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. 

 

8.26. Die Konsumation von Lebensmitteln ist innerhalb der Zugscheibenanlage sowie in der Dynamic-Range untersagt. 

9. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Swiss Shooting Academy vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse unter anteilsmässiger Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
 

10. Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter bestmöglichen Bedingungen und einem Höchstmass an Sicherheit durchführen zu können, werden für jedes Kursangebot eine minimale sowie eine maximale Teilnehmerzahl definiert. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, massgeblich ist der Zahlungseingang. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.
 

Bei unvollständiger Besetzung eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchgeführt wird, jedoch sich das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo dies sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduziert wird.


11. Massnahmen des Gesundheitsschutzes

Aufgrund der bei der Schussabgabe, insbesondere bei Schnellfeuer oder grosskalibrigen Waffen anfallenden Emissionen wird die Verwendung von Nontox-Munition bzw. die Verwendung eines Atemschutzes empfohlen. 
 

Der Kunde ist verpflichtet, während der Kursdauer die jeweils geltenden behördlichen Massnahmen und Anordnungen des Gesundheitsschutzes sowie die diesbezüglich von der Swiss Shooting Academy erlassenen Weisungen einzuhalten. 
 

12. Kursausschluss

Missachtet ein Kunde die Sorgfaltspflichten, leistet er den Anweisungen der Kursaufsicht keine Folge oder gefährdet er durch sein Verhalten die sichere und reibungslose Durchführung des Kurses, kann der Kunde von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss entbindet nicht von der Bezahlung des Kursgeldes bzw. berechtigt dieser nicht zur Rückerstattung des Kursgeldes. 
 

Bei der Verwendung von unsachgemässer Bekleidung (Sicherheitsrisiko) hat die Kursleitung das Recht den Kursteilnehmer von der Absolvierung des Kurses auszuschliessen. Ein derartiger Ausschluss, entbindet dies nicht von der Bezahlung des Kursgeldes bzw. berechtigt dies nicht zur Rückvergütung des Kursgeldes. 
 

13. Abmeldungen

Die Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt wird dem Kunden die Bezahlung des Kursgeldes ganz oder teilweise erlassen. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen per Post (Datum Poststempel) oder E-Mail (kurse@swiss-shooting-academy.ch).  
 

Bei Buchungen bis 1‘000.- Franken gilt die folgende Regelung:
 

Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Kunden die Zahlung der Teilnahmegebühr erlassen bzw. wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 30.-  erhoben. Erfolgt die Abmeldung innert weniger als zwei Wochen  vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Betrag geschuldet.
 

Bei Buchungen  über 1‘000.- Franken gilt die folgende Regelung:
 

Massgeblich für die Rückerstattung ist der Abmeldezeitpunkt. Je nach zeitlicher Dauer der Abmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr oder eine prozentuale Abmeldeentschädigung geschuldet.
Bis 45 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr, jedoch max. CHF 500.-
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Teilnahmegebühr

 

Bei Nichterscheinen an der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. kann diese nicht an einem anderen Termin nachgeholt werden. Kann der Kunde aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen des Gesundheitsschutzes (z.B. Schutzmassnahmen, Quarantäne, Isolation) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 
 

14. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch des Kunden, wird eine Teilnahmebescheinigung der absolvierten Kurse ausgestellt, sofern die Kurse nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.  
 

15. Videoüberwachung

Sämtliche öffentlich zugänglichem Bereiche sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben Video überwacht. Die Aufnahmen werden nach einem gewissen Zeitraum automatisch gelöscht. Der Datenschutz ist gewährleistet.
 

16. Bild- und Tonaufnahmen

Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Kursaufsicht und den anderen Kursteilnehmer erlaubt. Das Persönlichkeitsrecht der anderen Kursteilnehmer ist zu achten.
 

17. Haftungsausschluss

Die Swiss Shooting Academy GmbH schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Swiss Shooting Academy GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Swiss Shooting Academy GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, z.B. aus unerlaubter Handlung. Die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
 

Der Webauftritt der Swiss Shooting Academy GmbH benutzt Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten . Die Swiss Shooting Academy GmbH kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.
 

Der Kunde anerkennt, dass bei der Absolvierung von Kursen, welche sich an ein fortgeschrittenes Publikum richten, kleinere Blessuren sowie Prellungen als auch Schäden an Waffen und Ausrüstung entstehen können. 
 

18. Haftpflichtversicherung

Die Teilnahme an den Kursen kann nur nach der Vorlage einer Haftpflichtversicherung, welche die entsprechenden Risiken insbesondere Personenschäden im Zusammenhang mit der Handhabung von Feuerwaffen abdeckt, mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. erfolgen. Spätestens zum Kursbeginn muss der entsprechende Nachweis vorgelegt werden. 
 

19. Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten werden intern erfasst und verarbeitet. Die Erfassung der Kundendaten dient ausschliesslich der Leistungserbringung sowie der Erfüllung der waffenrechtlichen Vorgaben. 
 

20. Mahngebühren

Befindet sich der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung in Zahlungsverzug, wird für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 10.00 sowie für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 geschuldet.
 

21. Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 
 

Die Swiss Shooting Academy GmbH behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Zeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. 
 

Im Falle von Streitigkeiten findet schweizerisches Recht Anwendung.  
 

Der Gerichtsstand ist 8957 Spreitenbach, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
 

Impressum

Swiss Shooting Academy GmbH

Veltheimerstrasse 2

5103 Schinznach-Dorf

Tel. 056 566 55 70

academy@swiss-shooting-group.ch

 

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